Buch Lustmarsch durchs Theoriegelände
– Musealisiert Euch!
+ 4 Bilder
Gestaltung: botschaft prof. gertrud nolte
Das Buch ist mit einem Plakat-Umschlag in den Maßen 58 cm x 79 cm eingeschlagen.
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Das Buch ist mit einem Plakat-Umschlag in den Maßen 58 cm x 79 cm eingeschlagen.
Abschnitt, beginnend auf Seite 221 im Original — direkt zum Text ↓
Wir versammeln an unserer Schinkel’schen Fake-Wand einige anschauliche Beispiele für die Annahme, Menschen seien von Natur aus Mängelwesen (Arnold Gehlen), deren Defizite kulturell kompensiert werden müssen. Oder anders gesagt: Sind Glasaugen, künstliche Wimpern, Brillen, Silikonbrüste und falsche Zähne nicht Anzeichen dafür, daß Kultur im wesentlichen durch das Angebot definiert wird, natürliche Mängel oder erlittene Beschädigungen zu ergänzen oder auszugleichen? Selbst vermeintliche Eitelkeiten, also das Bedürfnis nach Optimierung, Perfektionierung, Idealisierung, sind kulturell vermittelt. Das heißt, in erster Linie wünscht man Tränensackentfernung, Plattenbepflanzung, Zahnkorrektur, Brustvergrößerung oder Bauchstraffung nicht aus Jux und Dollerei, sondern weil daran Attraktivität als Mitarbeiter, als Partner und sogar die Verpflichtung auf ein positives Selbstverständnis gekoppelt sind. Dabei verweisen uns diese Ergänzungsversuche auf die spannende Frage, wann eine solche Kompensation von Mängeln durch Prothesen gelingt und wann nicht. Gerichte müssen ja nicht nur klären, ob etwa Schönheitschirurgen nach allen Regeln ihrer Kunst vorgegangen sind oder sich etwa Schlamperei vorwerfen lassen müssen. Wirklich interessiert ist der Richter erst bei der Sache, wenn es um die Frage geht, ob eine Reihe perfekter Zähne als Gebiß oder Implantat oder eine geradezu bilderbuchartig geformte Brust nicht gerade als mißlungener Versuch bewertet werden müssen, einen empfundenen oder tatsächlichen Mangel zu beheben. Denn jeder erkennt zu perfekte Körperformen von vornherein als unnatürlich, und dann als abstoßend, wenn deren Träger so tut, als zeige er seine natürliche Ausstattung, um mit diesen Idealmaßen einen Vorteil anderen gegenüber zu erreichen. Seit gut fünfzehn Jahren wird der Richter Chirurgen und Patienten ermahnen, sich von vornherein darauf zu einigen, daß es nicht um die Perfektionierung und Idealisierung der ursprünglichen Ausstattung gehen darf, die immer als Fälschung erkannt werden wird, sondern um Fakes. Ein gefaketes Gebiß wirkt absolut natürlich, wenn es Irregularitäten und Defekte offen zeigt. Denn als natürlich wird nur verstanden, was nicht ideal oder optimal ist.
Auch anderen Klägern wird der Richter seit einem Jahrzehnt einen Weg zur Eröffnung der Einsicht in ihren Klagegrund bieten, der aus der Sache hervorgeht und nicht durch die von außen kommende Entscheidung eines Gerichts bestimmt wird. Da gibt es Leute, die wollen ihr Geld zurück, das sie einem Reiseveranstalter zahlten, weil sich vor Ort herausgestellt habe, daß das gebuchte Hotel nicht so aussah wie im Prospekt und daß es überhaupt einen immer wieder schmerzlich bemerkbaren Unterschied zwischen den Prospektangaben und der Realität gegeben habe: der Strandsand sei nicht weiß, sondern grau gewesen, das Wasser nicht blau, sondern hellgrün, die Palmen nicht österlich frisch, sondern verstaubt und matt, usw. usw. Der Richter wird milde lächelnd die Klage wegen Prospektbetrugs abweisen, nachdem er festgestellt hat, daß die Kläger mit Fernsehen aufgewachsen seien, selber über Photoapparate und Videokameras verfügten und sogar auf ihrem PC ein Paintbox-Programm hätten, mit dem eingespeiste Photos bearbeitet werden können. Wer solche Ausbildung erfahren habe, müsse wissen, daß Prospekte, Nahrungsmittelverpackungen oder Modeanzeigen in ausdrücklicher Weise auf die ästhetische Differenz zwischen einer Sache und ihrer bildlichen Darstellung ausgerichtet sind, denn deswegen finden sie unsere besondere Aufmerksamkeit. Selbst beim besten Willen und Bemühen läßt sich eine symbolische Repräsentation nicht in hundertprozentige Übereinstimmung mit ihrem realen Bezug bringen. Niemand käme auf die Idee, die Bilder von Nahrungsmitteln mit den Nahrungsmitteln selbst identisch zu setzen, weil man schließlich Bilder nicht essen, sondern nur wahrnehmen und bedenken könne (es sei denn, man komponiert die Nahrungsmittel selber zu einem Bild). Auch fiele es niemandem ein, sich darüber zu beschweren, daß er durch Kauf eines Anzugs nicht das Aussehen des entsprechenden Models auf der Anzeige des Herrenausstatters miterwirbt. Der Richter wird die Kläger sogar nachdrücklich auf ihre Eigenverantwortung verweisen, mit Werbeprospekten oder Modeanzeigen kritisch umzugehen, nicht nur, weil sie Erfahrungen mit ihrer natürlichen Täuschbarkeit gemacht hätten oder wüßten, wie leicht man sich irrt und den Wunsch zum Vater der Entscheidung werden läßt. Kritik am Augenschein wird verlangt und ist ermöglicht durch die Erfahrungen, die alle Zeitgenossen mit Bildgebungsverfahren vom Photo bis zum Computer machen.