Radiobeitrag Zum Verbrecher geboren, zum Richter bestellt. Beitrag zum Zusammenbruch der speziellen Kritik

als Höressay

Erschienen
1967

Station
Bayerischer Rundfunk

Erscheinungsort
Mülheim, Deutschland

Zum Verbrecher geboren, zum Richter bestellt. Beitrag zum Zusammenbruch der speziellen Kritik.

Vom Tauschwert der Kritik

Womit haben wir es zu tun? Vorab mit zwei Größen: mit dem Geld und mit der Kritik. Das Geld kritisiert die Dinge als Waren, wie die Kritik das Wesen als Schein kritisiert. (Man erinnere sich, daß gerade diejenigen darüber jammern, alles sei käuflich, die viel Geld haben.) Wer zahlen kann, verfügt über Welt – wer kritisieren kann, verfügt über Einsichten. Zahlungsfähigkeit und Kritikfähigkeit sind ableitbar gegeneinander: Einsichten zu Geld zu machen und Geld zu Einsicht, d.h. Kenntnis zum bestimmten Zwecke. Aber wie man nicht zu Geld kommt, indem man darauf wartet, reich zu werden – so kommt man nicht zur Einsicht, wenn man zum Fenster hinausschaut. Man stelle sich vor, das Geld wäre speziell: man könnte mit einer Sorte nur Bananen kaufen und mit einer anderen nur Elektroausrüstungen, mit einer dritten nur Miete zahlen. Das brächte wohl eine Konkretion des Tauschprinzips, käme uns jedoch teuer zu stehen und brächte uns um den Wert des Geldes, der ja nicht Gold ist. Um den Wert der Kritik werden wir täglich gebracht, wenn wir sie täglich als spezielle Kritik betreiben: als Literaturkritik, als Filmkritik, als Kunstkritik. Und die mit dem speziellen Gegenstand Befaßten stellen sich ganz darauf ein. Sie sagen „Ich als Literat, ich als Theologe, ich als Postbeamter“, um sich feiertags zu einem kräftigen „Ich als Mensch“ zu versteigen. Um das Detail abzusichern, über die gefühlte Beschränkung hinaus – will sich z.B. der Filmkritiker des Zusammenhalts mit allen Filmkritikern versichern, sagt er „Ich als Filmkritiker“ und will sagen „Nicht nur ich sage das, alle Filmkritiker sagen das“. Aber der Begründungszusammenhang, in welchem alle Filmkritiker ein Detail sehen, ist deshalb noch kein gesellschaftlicher, weil alle Filmkritiker ihn so sehen. Das eben kann die spezielle Kritik nicht leisten. Denn wo gerade solche Kritik glaubt, ein Allgemeines aufzuzeigen, verharrt sie bei bloßer Klassifikation: ihr Allgemeines wäre das der Beschränkung auf das Einzelne, das dem Felde ihrer speziellen Kritik entstammt.

Die Gewaltenteilung ist wahrlich total, und sieht man sich Versammlungen von speziellen Kritikern an, so scheint man es mit lauter kleinen Gewalten zu tun zu haben. Wie sich in natürlicher Gewalt Blitz und Donner nur vergesellschaftet darbieten, so treten bei derartigen Anlässen Geld und Kritik vergesellschaftet auf: man sieht die Notwendigkeit der Beschränkung auf die kleine Spezialität und wird sofort liquid. In der Beschränkung liegt der Meistverdienst und das geringste Risiko, kontrolliert zu werden: Denn wer wird es schon wagen können, ebenso spezialisiert sich zu geben wie der Kritiker. Da heute Kenntnis gleich Aneignungstechnik ist, kann solche Spezialisierung auch die Spezialisierung auf Aneignungsweisen sein. Sie sind an Apparate der Öffentlichkeitsmache gebunden. Ein Kritiker also, ein Filmkritiker, der für ein drittes Fernsehprogramm eines Regionalsenders in der Reihe „Der Experte antwortet“ zur Schnittechnik der ersten Hälfte des zweiten Films von Godard mehr als dreißig Minuten ununterbrochen sprechen kann, dürfte niemals brotlos werden. Denn das Programm läuft immer weiter, und die anderen Kritiker kritisieren und expertieren in anderen immer weiter laufenden Sendungen oder Rubriken, jeder ein unersetzlicher Spezialist des Speziellen, der dem anderen schon deswegen nicht ins Gehege kommt. Von ihnen unterscheiden sich die falschen Spezialisten des Allgemeinen nicht. Allgemein ist für sie das, was immer wieder vorkommt. Ihr Vorstellungsmuster: Mutter mit zwei Kindern springt aus dem vierten Stock – Mutter mit drei Kindern springt aus dem fünften Stock – Mutter mit vier Kindern springt aus dem achten Stock (die deutsche Presse vom 2./3. Juli 1965). In jedem Fall handelt es sich um einen Sprung in den Tod. Doch ist infolge der unterschiedlichen Zahl der Beteiligten, der Stockwerke und damit der wirkenden Kräfte, immer ein anderes Resultat zu erwarten, so meint der Spezialist des Allgemeinen. Jeden dieser Fälle wird er damit für sich als Beispiel fürs bleibend Allgemeine behandeln.

Befragt man solche Kritiker über die Gründe für ihre Separierung im Speziellen, so erhält man als Antwort: es handele sich um die Einsicht in notwendige Gewaltenteilung, um Mißbrauch auszuschließen. Immerhin wird der Mißbrauch für möglich gehalten, leider wird auch die Ausschließung des Mißbrauchs für möglich gehalten. Das ist naiv zum Zwecke der Täuschung. Es soll vorgetäuscht werden, daß ein formales Prinzip ausreiche, aus dem Recht der Macht eine Macht des Rechts werden zu lassen. Das ist für die Kritiker äußerst wichtig, denn sie verdanken ihre Macht eben solchem Prinzip der Formalisierung.

Der reale Fortschritt in der gesellschaftlichen Praxis war jeweils davon abhängig, wie weit die Teilung der Gewalten fortgeschritten war, welche diese gesellschaftliche Realität bestimmten. Voraussetzung dafür war die Einsicht in die tatsächliche Bestimmbarkeit und Veränderbarkeit der gesellschaftlichen Praxis und deren Abhängigkeit von diesen Bestimmungsfaktoren. Die Einsicht in das Wesen dieser Bestimmungen hat das Bürgertum erarbeitet (alle vorhergehenden gesellschaftlichen Formationen haben sie nur erlitten). Der prinzipielle Weg zur Erzielung der Einsicht ist unter dem Stichwort ‚Säkularisierung‘ angedeutet: als Umbau von Vorstellungen und Handlungsweisen vom Bereich sakraler Einrichtungen auf den unmittelbarer gesellschaftlicher Arbeitsbeziehungen. Für unser Beispiel gilt also die Säkularisation von Vermittlerrollen und Vermittler zwischen den Menschen und den Geistern und Göttern. Diese Vermittlerrolle sollte der Kritiker zwischen den Menschen und ihren Arbeitsprodukten spielen.

Vorkritische Zeiten

Der historische Ablauf läßt sich vielleicht so andeuten: in vorkritischen Zeiten wurden den Menschen die Bedingungen ihres Handelns von außen aufgebrummt. Die Vermittlung zwischen den Instanzen draußen und der menschlichen Gesellschaft konnte eindeutig angegeben werden. Jeder unter die Geltung des Normativen Fallende konnte sich auf die eindeutige Einhaltung der Vermittlung verlassen. Die Vermittlung war kontrollierbar anhand natürlicher Erscheinungen, die kein menschliches Individuum willkürlich zu bewirken vermochte. Die Rollen der Vermittler waren eindeutig festgelegt – und so sehr die Inhaber solcher Rollen auch Macht über andere hatten, so hatten sie die eben nur, wenn sie sich strikt an die Rollenpassepartouts hielten, wenn sie sich selbst also ganz in der Rolle und durch die Rolle objektivieren ließen.

Die Vermittler waren Zauberer. Schamanen, Priester. Den Vermittlern kam die Aufgabe zu, das panische Entsetzen vor der drohenden Kraft der normativen Instanzen (der Götter, der Geister. der Dämonen) dadurch zu mildern, daß sie diese Instanzen an Vermittlung banden als ein Drittes, jeweils erst Aktualisierbares zwischen Menschen und der Natur. Die Vermittlung objektivierte sich im Ritual. In ihm wurde das formale Schema der Beziehungen festgelegt, die zu den normativen Instanzen eingegangen werden konnten. Je ausführlicher und umfassender diese Beziehungsformen dargestellt wurden, desto bedeutsamer wurde der Akt der Vermittlung. Solche Bedeutung verhalf zur Macht in den einzelnen Gruppen, weshalb schon sehr früh aus den personalisierten Vermittlungsleistungen institutionalisierte wurden: sie garantierten die Kontinuität der Machtausübung.

Es läßt sich eine Relation finden zwischen Komplexität der Vermittlungsakte und Dauer des Rituals: die der einfachen Proportionalität. In den Entwicklungsgeschichten der einzelnen Gesellschaften nimmt die für die Erfüllung der Rituale benötigte Zeit immer mehr zu, d.h. die Vermittlungsakte werden immer komplexer und die Vermittlung selber wird immer totaler. Es ist abzusehen, daß diese Tendenz dazu führen wird. die gesamte gesellschaftliche Produktion nur noch als Vermittlungsleistung zu bestimmen. Deshalb ist es an der Zeit. solchen Aspekt der Vermittlung neu zu bestimmen entgegen den Schlüssen, die die Kulturkritik aus den oben beschriebenen Tendenzen zieht.

Die lnstitutionalisierung von Kritik

Das Selbstverständnis des Bürgertums kulminiert in dem Urteil, Freiheit bedeute Einsicht in die Notwendigkeit. Zum Beispiel Freiheit aus Gründen der schon geleisteten Vermittlung durch Liebe, wie sie der Kreuzestod bezeuge, und Freiheit aus Gründen der schon geleisteten Vermittlung durch die Natur der Dinge, wie sie das Funktionieren der kapitalistischen Gesellschaft bezeuge. Denn die Säkularisationsleistung des Bürgertums besteht darin, die Art der Abhängigkeit zwischen Gott und den Menschen zur Bestimmung der Abhängigkeit zwischen Menschen und Dingen gemacht zu haben, die in der bürgerlichen Gesellschaft immer als Sachen bezeichnet werden, also als Dinge, die ganz ihrer Natur nach bestimmt sind. Und es ist die Natur des Dinges, daß es z.B. in Besitz genommen wird. Es wird dadurch zur Sache mit allen Konsequenzen für den Gebrauch, nämlich sachgerecht gehandhabt zu werden. Die Konstituierung der Sachimmanenz ist der Beginn der totalen Vermittlung zwischen Menschen und Sachen. Von hier aus läßt sich das Pathos des bürgerlichen Produzenten verstehen: er konnte annehmen, sinnstiftend, vermittlungstiftend die Natur zu befreien durch Produktion von Sachen. Er konnte der Natur gegenüber für sich in Anspruch nehmen, was Christus den Menschen gegenüber: sie erlöst zu haben aus der Vereinzelung gelungener oder nicht gelungener Vermittlung. Wenn durch die menschliche Arbeit alle Beziehungen der Sachen untereinander im Sinne ihrer Natur geordnet sein würden, wenn die Sachimmanenz dominierend scin würde gegenüber allen bloß sachfremden Einflüssen, dann wäre das Reich der Erlösung und Freiheit angebrochen. Der Kolonialismus ist mehr als einmal im vorigen Jahrhundert als Weg dorthin bestimmt worden: das fremde bloße Ding in die Vemittlung zur bürgerlichen Gesellschaft zu zwingen, es zu befreien. Die Generalform der Vermittlung im Bürgertum war die Inbesitznahme.

Kolonialismus wurde um so mehr zum Moment der Freiheit. je mehr er Fremdes, Unvermitteltes in Besitz nahm. Marx hat einen Gedanken der Rechtshegelianer aufgegriffen und umfunktioniert. Die sahen Freiheit dann real werden für alle Menschen, wenn alle Dinge dieser Welt in Sachen umgewandelt sein, also in Vernittlung zur bürgerlichcn Gesellschaft stehen würden. Marx sah das Reich der Freiheit als Kommunismus dann als verwirklicht, wenn kein Ding mehr auf dieser Erde außerhalb der Vermittlung zu den Menschen stünde, wobei die Vermittlung dessen Veränderung und beständige Veränderbarkeit bewirke. Besitz aber als Form der Vermittlung schließt gerade Veränderung aus, Man will ja gerade das besitzen, was man hat: wovon man weiß, was es ist.

Was es ist, weiß man erst, wenn man die Natur der Sache kennt. Die Natur der Sache zu erkennen, machte den grandiosen Impuls und die Handlungsmotivation für die bürgerliche Gesellschaft aus. Sie konnte das erkennen, weil sie die Natur der Sache selber produzierte als Rechtsordnung oder technische Funktion. Die feudalen Herrschaften bedurften zu ihrer Begründung der Ableitungen, die sie nicht selber produziert hatten, die sie nicht sich selber verdankten. Das durchschaute das Bürgertum und konnte so ohne Skrupel und Hemmungen gegen den Feudalismus seinen Anspruch durchsetzen, daß jede Fremdbestimmung eine Selbstbestimmung zu sein habe. Die Dialektik als Form der entfalteten bürgerlichen Macht leistete diesen notwendigen Umbau.

Die produzierte Natur der Sache als Rechtsordnung z.B. verlangt ja offen nach der Kontrolle darüber, ob solche Natur auch unverletzt durchgehalten wird. Die vielen Entmündigungsverfahren oder Ächtungsversuche sind Beispiele dafür, wie genau diese Kontrolle vor sich ging, wenn etwa jemand auf die Idee kam, die Vermittlung einer Sache durch Besitz unsachgemäß aufzuheben, indem er seinen Besitz verpraßte oder unfrommen Vereinigungen stiftete oder umwandelte. In diesem Bereich wurde die Kontrolle im Verfahren der Rechtsprechung ausgeübt. Der Richter erfüllte die Funktion des Vermittlers der Sachen zu ihren Besitzern. In der Institutionalisierung der Vermittlung konnte sich der Besitzer selbst objektivieren. was ihm das Notwendigste zu sein schien, um versichert zu sein, daß er nicht aus purem Zufall geworden war, was er war. Objektivierung nach dem Muster: hart gegen sich selbst, ohne Ansehen der Person.
Andere Vermittlungsformen als die Inbesitznahme verlangten nach anderen Vermittlerrollen. Im Bereich der Künste war dies die Rolle des Kritikers. Sie ist die fatalste geworden im Laufe der Zeit. Ihre formale Bestimmung geht ebenfalls aus der Teilung der Gewalten hervor, nämlich als Gewalt der Vermittlung. Es sollte indes doch aufgefallen sein, daß diejenigen, die sich stolz auf solche Teilung als Begründung demokratischer Gesellschaften berufen und damit auf die Gewichtigkeit der von ihnen ausgeübten dritten Gewalt, keinerlei Realien der Gewalt (mit Ausnahme der symbolischen) vorzuweisen vermögen. Für die erste und zweite Gewalt fallen doch erhebliche Mittel im Prozess der Gewaltenvermittlung ab. Die dritte Gewalt bringt es kaum aufs Existenzminimum: sie lebt vom Schein. Die Vermittlung ist von materialer und personaler zu formaler Gewalt geworden, also zur Stellvertretung der Vermittlung, der man allenthalben anmerkt, daß die reale Vermittlung eben gar nicht von ihr geleistet wird. Darunter leiden heute zurecht Menschen: an viel zu geringer und bruchstückweiser Vermittlung.

Vermittlung als formale Gewalt ist auch die Objektivierung des schlechten Gewissens derer, die sich vor der Einheit von Mensch und Natur, Mensch und Produktion, Mensch und Mensch fürchten, weil sie bestimmte Vermittlungsformen ausschließt. Es gibt beredte Schilderungen aus der Literatur des vorigen Jahrhunderts, wie Unternehmern das Herz blutete, wenn sie die Konsequenzen ihrer Aneignungsweisen als Vermittlung sehen mußten. Um die Kontinuität der Natur der Sache zu gewährleisten, um zu verhindern, daß außersachliche Gesichtspunkte in den Produktionsprozeß eingriffen (wobei ihre menschliche Rührung z.B. als ein solcher, die Natur des Sachprozesses störender Gesichtspunkt anzusehen war) – schufen sie Kontrollorgane nach dem Muster der dritten Gewalt. Die hatten als Kritik festzustellen, an welcher Stelle des Prozesses nicht sachgerecht verfahren worden war, wenn sich das Produkt des Prozesses als mangelhaft herausstellte. Vom Endprodukt her wurde der Prozeß kritisiert und gegebenenfalls verändert. In der literarischen Kritik ist dieses Vorgehen eindeutig. Die literarische Kritik verdankt sich der Zensur als einer Maßnahme zur Korrektur nicht sachimmanent verlaufener Produktion. Sie mußte nach beiden Seiten (zur Produzentenschaft wie zum Publikum) als Objektivation der Unterscheidung zwischen Kunst und Bürger auftreten: sie vermittelt die Differenz beiden. Objektivation ist in der bürgerlichen Gesellschaft gleich Institutionalisierung. Das Entstehen der Kritik im Bereich der Künste als Institution ist an die Institutionalisierung der Zensur gekoppelt. Bis auf den heutigen Tag sieht diese Kritik ihre Aufgabe deshalb in der Verteilung von Zensuren, worin ja gerade die Objektivierung der Zensur liegt.

Hier ist zunächst mit einem Irrtum ins Verfahren zu geraten: daß nämlich der Bereich der künstlerischen Tätigkeit aus der naturgeschichtlichen Form der Arbeitsteilung und Entfremdung ausgespart worden ist, wie sich das Schiller und nach ihm alle, inklusive Marx, vorgestellt haben. Aus diesem Moment sollte für solche Denker die ästhetische Praxis ein Muster für die zukünftige Befreiung der gesamten Gesellschaft aus der Entfremdung sein. Die Künstler wurden ihrem Tun nach für frei gehalten, frei in der Einheit der Person vor der Arbeitsteilung und frei von den Folgen der Entfremdung. Man durfte getrost so weit gehen zu sagen, daß selbst Wahnsinn und Delirium Formen der künstlerischen Freiheit seien, da ihnen ja das Bewußtsein des Unglücks nicht zugehörte. Die Einheit der Person des gelehrten Künstlers, der vom Keuleschwingen bis zum Primzahlziehen, vom Flugmaschinenbau bis zum Quartettspielen alle Tätigkeit des Menschen als seine erfahren konnte, ist immer Fiktion gewesen: ob die Kerls nun Leibniz hießen oder Leonardo. Keiner von ihnen hat seine Produktion durch ein eigenes Urteil als Vermittlung zwischen der normativen Sphäre des Guten, Wahren und Schönen und der Gesellschaft betreiben können. Zumal im Augenblick der herausgeforderten Übereinstimmung wurde ihnen das klar: sie gingen auf die Flucht, kauten auch als Meister am Hungertuche oder überantworteten sich der Willkür eines Herrschers.

Immerhin, in den langen Zeitläuften der bürgerlichen Säkularisierung konnten die Herren Künstler bei vorweisbarer Prädestination teilweise nah an die Rolle der Vermittler herankommen, z.B. als sie in der Öffentlichkeit die Fähigkeit zum perspektivischen Zeichnen bewiesen – als sie die Orgel so zu spielen verstanden, daß man ihretwegen in die Kirche ging – als nach ihren Strophen die Massen auf den Straßen marschierten – als man mit ihren Büchern in der Hand sich das Leben nahm.

Kritik als Dritte Gewalt

Das ist lange her und war auch halb nur wahr. Inzwischen ist alle Produktion der Menschen als die ihre, das heißt als gesellschaftlich erkannt worden und darin teilen alle ihre unterschiedlichen Erscheinungen dasselbe Schicksal. Das Höchste, was ein Künstler über sich zu wissen vermag, ist, daß er so arbeitet wie ein Dreher oder Bäcker oder Soldat – nur etwas weniger speziell als diese und weniger endgültig.

Die spezielle Kritik als Vermittlung des Resultats künstlerischer Produktion in die Gesellschaft hat, wie wir angedeutet haben, das Produkt unter immanenten Gesichtspunkten seines Entstehens zu betrachten. Sollte das Resultat unter solchen immanenten Kriterien sich als verfehlt erweisen (darüber zu entscheiden ist ja Sache der speziellen Kritik), so wird dem Künstler anempfohlen, die Prozeßmomente etwas anders zu sehen, zu modifizieren, sich andere Intentionen zuzulegen, vielleicht auch nur seinen Gesichtskreis um eine Reise nach Paris zu erweitern usw. In der Kritik der Momente ist keineswegs das Ganze gefährdet, es wird nur doppelt sicher, als System der Produktion, welches Nutzen schönstens abwirft, wenn man nur konsequent und sogar stur und treu und unnachgiebig es benützt. Die kritische deutsche Filmkritik als spezielle Vermittlung hat sich so mustergültig lange Jahre fortgetragen: Immanenz war's Panier – und Gattungsunterscheidung. Sie fühlte sich besonders dann auf höchsten Stufen der Entwicklung, wenn es ihr gelang, auch einem Muscial oder einem Actionfilm etwas abzugewinnen, indem sie die Gattungsspezifica rein vertreten sah als Vollendung dessen, was gewollt worden war, war's denn auch wenig genug.

Ganz deutlich ist das daran zu sehen, daß die kritische Kritik die allgemeine zensurierte bei deren Entscheidungen. Nicht, daß zensuriert wurde, mißfiel der speziellen Kritik. Es sollte anders zensuriert werden. Die Zensur zensurierte die Zensurengeber. Die historische Entstehungsform der Kritik setzte sich durch gegen ihren aktualen Schein von Unabhängigkeit und Objektivität, welche beide merkwürdigerweise Engagement genannt wurden.

Genauso hatte sich auch die Zensur objektiv genannt, als nur nach dem Gesetze handelnd, also immanent. Vorschrift ist Vorschrift oder Immanenz ist Immanenz. Die spezielle Vermittlung als kritische Kritik sieht sich als dritte Instanz im klassischen Täuschungsrahmen der Gewaltenteilung: allerdings zwischen denen, die keine Gewalt haben, und denen, die sie haben. Bei den diversen Filmgesetzen konnte sich der Gewalthaber darauf verlassen, daß sich die Kritik schon als Vermittlungsinstanz bemerkbar machen würde, den demokratischen Schein wahren würde, wobei sie so Gewalt in die demokratische Legalität vermittelte. Das Recht zur Kritik wurde ihr zugestanden, weil sie gebunden ist an die Formen bestimmter Manifestation: und die lassen sich von denen der Zensur nicht unterscheiden. Wo hingegen mal die spezielle Kritik und Vermittlung aufs Ganze geht, da wird das Ganze nur zu einem besonders Allgemeinen (siehe Mütterspringen). Da vermittelt die Kritik sich selbst, sie reflektiert über sich selbst und kommt dann zu dem Resultat, daß das Ganze das Unwahre sei.

Spezielle Vermittlung als Kritik des Films ist eine sehr junge Disziplin, in Deutschland kaum 30 Jahre alt, ja, in der speziellen Vermittlung als Tagesrezension kaum 15 Jahre alt. Ihre Verfechter dürfen sich über die historischen Bedingungen ihres Tuns noch hinwegmogeln. Kriterium dafür ist die Tatsache, daß kein Mitglied der spezifischen Kritik in Deutschland (mit Ausnahme eines Falles in der Schreibertätigkeit Nettelbecks) jemals einen ‚neuen Filmer‘, ein ‚junges Talent‘ entdeckt hat, es sei denn, man betrachte die Erwähnung zwei Tage vor der Meldung in den Massenblättern schon als Entdeckung. Denn diesen Kritikern muß das Neue als Erweiterung der Grenzen erscheinen, innerhalb welcher sich die Vermittlung entfaltete. Mit schönster Regelmäßigkeit kann der spezifischen neuen Kritik nachgewiesen werden, daß sie die jeweils anstehenden 'gattungslosen' Erstfilme übersehen hat, um nach Monaten sich dazu entschließen zu müssen, in ihnen nur eine Erweiterung der Gattungen zu sehen.

Den blödsinnigsten ‚Problemfilm‘ hat diese Kritik ausgespielt gegen die Erscheinungsformen totaler Vermittlung der Individuen in die Gesellschaft und in ihre Geschichte, wie sie Actionfilm und Musical zeigen. Sie hat alle vierzehn Tage den Aufstand der geheiligten Individualität gegen die Anmaßung der Gesellschaft gepredigt. Sie hat die Vermassung mit tollkühnen Schmähungen aus dem Balkon der dritten Gewalt eingedeckt. Sie hat das Fortschreiten der Gesellschaft in der Kategorie der Quantität als Versklavung und Seelenlosigkeit verhöhnt (allerdings ist ihr auch die Dialektik als Form der Ontologie, der Widerspruch als Merkmal der Dinge nächtens erschienen und nicht als historische Form der Gewalt des Menschen gegen die Natur, die an Wahrheit nicht mehr für sich in Anspruch nehmen kann als jede andere historische, die aber, soweit wir bisher wissen, unvergleichlich besser für die Lösung der Probleme menschlicher Gesellschaften geeignet ist).
Was diesen Vertretern der spezifischen Vermittlung vorzuwerfen ist, soll so angedeutet werden: sie geben sich mit Freuden dem Schein der Objektivität hin, der überhaupt nicht notwendig ist, weil die Partner der Objektivität, also die zwei anderen Gewalten, sich ihr nicht beugen. Sie ontologisieren das Recht, ohne zu merken, daß ausschließlich das an ihm wirklich ist, was es mächtig sein läßt. Sie lassen sich für Entsagungen und Frustrationen aus Ohnmacht und verspürter Gewalt die Komplizenschaft mit der Gewalt antragen. Diese Komplizenschaft mit der Gewalt ist im Moment der vorgespielten Objektivität manifestiert. Jede Form von Bewußtheit führt in jeglicher Gesellschaft auf das Problem der Macht, das keine Formen der Objektivität zuläßt außer denen, deren sich die kritische und spezifische Kritik bedient.

In den letzten Monaten hat diese Kritik sich selbst widerlegt: sie war unfähig zu erkennen, daß z.B. die französischen Zustände Resultat völlig entgegengesetzter Tendenzen als der unseren gewesen sind, wie auch die in der CSSR. Sie ging in der Differenz zwischen Immanenz des einen und der des anderen Systems unter.

Kritik als Vermittlung

Der Kritiker als Richter über die Sachimmanenz, als Hüter der gewählten Relationen von Form und Inhalt, als dritte Gewalt zwischen der Sphäre der produzierten ästhetischen Gegenstände und der Gesellschaft, der Kritiker als spezifischer Vermittler, der Kritiker als Spezialist ist das unglücklichste Überbleibsel aus der hochkapitalistischen Gesellschaft. Er kann sich selbst dann nicht vor solcher Kennzeichnung retten, wenn er sich einbildet, die Übereinstimmung zwischen genereller Tendenz des Weltlaufs und der der Künste erst herzustellen, indem er nur noch die Anfangszeiten der Veranstaltungen und ihr Wiewo mitteilt. Daß Kastraten gute Wächter sind, sollten diese Kritiker der spezifischen Vermittlung nur ungern für sich ins Feld führen.

Anders der Aspekt auf die totale Vermittlung. Für sie ergibt sich von selbst, daß sie kein Drittes ist, keine dritte Gewalt außerhalb der Auseinandersetzungen der Gewalten. Sie weiß, daß die Resultate der ästhetischen Produktion wie alle anderen menschlicher Arbeit nur Momente des Prozesses unendlicher Auseinandersetzung des Menschen sind mit der Natur, vor allem mit seiner eigenen. Sie weiß, daß deshalb auch der Prozeß nicht von der Seite seines Resultates kritisiert und in der Kritik aufgehoben werden kann. Kritik wird da zum Bestandteil der Produktivmittel selber. Solche Kritik wird als Vermittlung etwa der ästhetischen Realität Film selber in der Gestalt eines Filmes entwickelt werden oder sie wird die Motivationsimpulse iibertragen auf die verbale Äußerungsform 'Kritik', die allerdings nicht mehr die Kritik eines Filmes ist, sondern die Bestimmung der sozialen Umgebung, der gesellschaftlichen Handlungsweise ‚Filmemachen‘ oder ‚Kritisieren‘. Solche Kritik der totalen Vermittlung wird ihren Gegenstand hervorbringen nach der Seite seiner Erscheinung in der Kritik und sie wird diese Hervorbringung als gesellschaftliche Handlungsweise ‚Kritisieren‘ sichtbar machen. Der Impuls für solche Handlung ist mit dem aller anderen zu sozialem Handeln gleich: die Bestimmung des Grades der Abhängigkeit, also der Vermitteltheit des Einzelnen mit der Gesellschaft, der Einheit der Vielen. Je weiter die Vermittlung geleistet wird, desto größer und eindeutiger ist das Gefühl der Sicherheit gegenüber natürlicher unvermittelter Willkür. Der Maßstab für den Grad der kritischen Leistung ist die Fähigkeit, sich als vermittelt in jedem Moment zu beweisen.

Demzufolge wird solche ästhetische Realität die Kritik bestimmen, die den Kritik-als-soziale-Handlungsweise-Treibenden immer eindeutiger und immer totaler in die Vermittlung zwischen ästhetischem Gegenstand und Gesellschaft aufnimmt: das sind vor allem Actionfilm, Operette, Musical, Oper, Fernsehen, Comics. Solche Kritik wird darauf aus sein, die Soziologie der Kritiktreibenden zu bestimmen, damit eben der Grad der Abhängigkeit und Vermitteltheit dessen, was Kritik sagt, unvertuschbar wird und die Kritik nicht doch wieder als Instanz mit tiefem Diener begrüßt wird.

Ein Kritiker solcher fortschrittlichen Selbsteinsicht wird zwischen hauptsächlichen und nebensächlichen sozialen Handlungsweisen keinen Unterschied machen. Er wird versuchen, die Vermittlungsleistung in der Gesellschaft derart zu vergrößern, daß sich die entwürdigende Willkür der Natur als Form sehr schwacher Vermittlung, als kritikloses Wesen nicht mehr gegen die Menschen zu kehren vermag. Es wäre nötig, hier die Technik solcher Vermittlung darzustellen, die ich als Affirmation kennzeichnen würde. Da habe ich wohl manches manchem zu sagen. Es wird ihm aber ohnehin klarwerden später. Dann ist Gelegenheit, denn dann wird die Willkür meiner Organe in meinen Willen vermittelt sein, jetzt nicht vor Müdigkeit einzuschlafen.

siehe auch: