Die von fast allen Autoren zu diesem Problem vertretene Hauptthese lautet: Die koinobitisch, in straff geführten Gemeinschaften lebenden Mönche erlangten zu Beginn des 8. Jahrhunderts einen immer stärkeren Einfluß auf die Bevölkerung, weil die Mönche in ihren Klöstern Kultbilder und Reliquien verwalteten, denen von der Bevölkerung wie von der Kirche Wunderwirkungen aller Art zugeschrieben wurden. Für den Zutritt zu den Kultbildern entrichteten die Gläubigen Zahlungen in Naturalien, wodurch sich auch die wirtschaftliche Macht der Mönche stärkte. Solchem sich verstärkenden Einfluß auf die Bevölkerung mußte der Kaiser entgegentreten, um die fundamentale Bedingung der Herrschaft im Ostreich aufrechtzuerhalten. Die Vereinigung der höchsten weltlichen und geistlichen Macht in einer Herrschaftsposition, der Cäsaropapismus, geriet in Gefahr, wenn ein gestärktes Mönchstum zwar formal nicht gegen den Kaiser als obersten Kirchenfürsten (Hiereus), als oberste Glaubensinstanz auftrat, aber der konkreten Durchsetzung seiner Politik Widerstand entgegenbrachte. Die Einleitung des Bildersturms durch LEO III. Edikt vom 17. Januar 730 wird dieser Begründung zufolge im wesentlichen als Konsequenz der Auseinandersetzung zwischen kaiserlichem Machtanspruch und faktischer Macht der Mönchsorden verstanden. Diese Begründung umfaßt auch das vorläufige Ende des Bilderkriegs durch das 2. Niceanum von 787, durch das die Kaiserin IRENE die Bilderverehrung wiederherstellte. IRENE war unrechtmäßig, durch Blendung ihres Sohnes, des Thronfolgers, zur Macht gekommen. Die mangelnde Legitimation konnte sie sich durch die Verbindung mit den Mönchen, der Partei der Bilderfreunde, verschaffen, und zwar insofern, als die Usurpation des Thrones nunmehr als eine Tat der Wiederherstellung des rechten Glaubens angesehen werden konnte. Allgemein ist im Oströmischen Reich die Thronusurpation mit der Begründung legitimiert worden, der Usurpator stelle gefährdete oder in Frage gestellte Ordnungen wieder her. Das ist eine verallgemeinerungsfähige Aussage über die Lösung der Legitimationsfrage bei Wechsel von Herrschaft.
Die für den Bilderkampf tatsächlich entscheidende Konfliktlage zwischen Kaiser und Mönchen kann aber keineswegs erklären, warum der Bilderkampf nicht nur in den typischen Formen eines Machtkampfes, sondern von beiden Seiten unter höchster Anstrengung der Reflexion und der inhaltlichen Begründung geführt wurde. Ich glaube, diese Erklärung innerhalb der politökonomischen Begründung des Streits folgendermaßen geben zu können:
Als LEO III. das besagte Edikt gegen die Bilderverehrung erließ, versuchten die Mönche, ihn als Antichrist zu desavouieren. Obwohl LEO III. 718 das Reich durch die Abweisung der Araber vor der Zerstörung gerettet hatte und dadurch seinen eigenen Thronanspruch durchsetzen konnte, beeilten sich die Mönche, ihn als sarazenenhörig (sarakenophron) darzustellen. Das Edikt sollte als Angriff gegen das Christentum zurückgewiesen werden. Um diese gefährliche Agitation der Mönche zu unterbinden, war LEO gezwungen, sein Edikt als Konsequenz aus dem christologischen Streit zu begründen. Das konnte nur Erfolg haben, wenn die Argumente für das Edikt und damit für das Bilderverbot die theologische Argumentation mit einbezogen.
An dem christologischen Streit um die Natur Christi hatten sich die hervorragendsten Wissenschaftler des 4. bis 6. Jahrhunderts beteiligt, so daß LEOs Begründungsversuch von vornherein von den entwickeltsten wissenschaftlichen Argumentationsweisen ausgehen mußte. Ich glaube, daß mit dieser Begründung das Argument abgeschwächt ist, LEO sei tatsächlich von einer allgemeinen Zustimmung und der Wirkung der arabischen Kultur beeinflußt worden. Einer Amalgamierung arabischer und oströmischer Kulturen, zumindest an den Grenzen des Reiches, wird damit nicht widersprochen, aber die Begründungen für das Bilderverbot in der jüdisch-islamischen Tradition weichen dennoch erheblich von denen der byzantinischen Bilderfeinde ab.
Auch die Auseinandersetzung zwischen Weströmischem und Oströmischem Reich hat den Bilderkrieg beeinflußt. Die päpstliche Macht im Westreich war weit weniger gesichert als der in ununterbrochener Tradition aus den griechisch-römischen Herrschaftsformen entwickelte byzantinische Cäsaropapismus. Byzanz hatte den Anspruch auf die Einheit der beiden Reiche nicht aufgegeben, ja, sie aktiv zu verwirklichen versucht. Gegen diesen Anspruch wehrten sich die Päpste, indem sie mit Konsequenz den Alleinvertretungsanspruch des byzantinischen Herrschers zu untergraben versuchten. Daß die germanischen Franken ein zweites Kaisertum etablieren konnten, ist ausschließlich auf diese Versuche der Päpste zurückzuführen. In diesem Begründungszusammenhang läßt sich sagen, daß die Päpste die Bilderverehrung als ein leistungsfähiges Instrument der Beeinflussung der Gläubigen benutzten. Das galt auch für den Einfluß auf die frisch eingemeindeten Germanen, die ohnehin Bilderverehrer (Idolatristen) waren. Selbst KARL DER GROSSE hat dokumentiert, daß Christianisierung in dieser Phase nichts anderes hieß, als ein Kultbild gegen das andere auszustauschen. Einerseits nämlich zerschlug er den Sachsen ihre Irminsul als heidnisches Idol, andererseits durften die Gläubigen die üblichen Kultbilder zum bilderfreundlichen Gebrauch übernehmen. Als das erste Edikt gegen die Bilderverehrung erlassen wurde, nahm der Papst die Gelegenheit wahr, dem byzantinischen Kaiser die Legitimation seines Anspruchs auf das Reich zu bestreiten, weil er "des Teufels sei". Umgekehrt versuchten die Byzantiner, ihre Bilderfeindlichkeit auf das Westreich zu übertragen, was aber kaum gelang. Immerhin infiltrierte die Bilderfeindschaft selbst die päpstlichen Auffassungen. So sah sich STEPHAN II. veranlaßt, jene langlebige Tradition der Via Sacra-Prozession im Jahr 752 einzuführen, deren Mittelpunkt ein angeblich vom Himmel gefallenes Christusbild war (Emanuel "Gott ist mit uns"). Vom Himmel gefallen, das hieß, das Bild verdankte sich nicht der Hand eines Künstlers. Daran läßt sich ablesen, daß die Päpste nicht problemlos an den Ansprüchen der byzantinischen Bilderfeinde vorbeikamen.