Vorläufig darf der Betrachter für sich in Anspruch nehmen, ja, er muß für sich akzeptieren, zur Entfaltung des Werkcharakters eines Bildes zumindest genau so viel beizutragen, wie der Künstler zum Materialcharakter des Bildes beiträgt.
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Martin Kohlhaas
05.05.2011, 00:00
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