Magazin PARDON 5/1963

Erschienen
01.05.1963

Erscheinungsort
Frankfurt am Main, Deutschland

Issue
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Schildbürgerfett

Die Intelligenz des deutschen Mannes ist einzig großen Problemen angemessen: Wer seinen Namen schreiben kann, den zieht's in die Außenpolitik. Was aber im Innern geschieht, geht niemand was an, da will man seine Rübe nicht hinhalten, schon gar nicht, wenn es nur um Rübsen geht und das aus ihnen gewonnene Öl.

Nun scheinen im Bundesrat Männer am Werk, die nicht ganz über die oben beschriebene Intelligenz verfügen, denn sie beschäftigen sich mit dem Rüböl in Form einer neuen Verordnung, die am 12. Juli verabschiedet wurde. Und das kam so:

Der deutsche Edellandmann fordert unter Plagen und Mühen seinem privateigentümlichen deutschen Boden Jahr für Jahr das schnellsprießende Rübsenkraut ab zur besseren Nutzung des Grünen Plans. Und der Plan gibt gerne. In alten, ehrlichen Zeiten, als der Bauer noch nicht von seiner Scholle leben konnte und deshalb nicht CDU wählte, diente die Rübse dem milchenden Vieh zur Nahrung, die fast nichts kostete, da die Rübse dem hochsubventionierten Weizen auf gleichem Acker jährlich vorangeht.
Als die Umstände sich besserten, führte der Bauer das Rüböl 1. der menschenbefördernden Eisenbahn als Achsenfett und 2. - dank einer staatlichen Beimischungsverordnung - den menschenernährenden Butterersatzherstellern als Genußöl zu.

Eine Pflanze mit derart reicher Verwendungsmöglichkeit verdient die Förderung der Regierung, die auch bald dem deutschen Bodenständigen einen überhöhten Absatzpreis für seine Rübse garantierte. Die Bauern, in ihrer sprichwörtlichen Schläue, vergrößerten natürlich die Anbaufläche für Rübsen, denn von dem, was nichts kostet, aber viel einbringt, sollte man mehr haben, zum Nutzen des blutenden Bodens. Inzwischen rollten jedoch die Räder der Eisenbahn ebenfalls auf Zuschüssen und brauchten deshalb nicht mehr mit minderwertigem Rüböl geschmiert zu werden. So blieben plötzlich große Mengen Rüböl unverwandt zurück, mußten aber dem Bauern abgekauft werden, wie die Verordnung es befahl.

Flugs sannen die deshalb so genannten Regierungsexperten auf Abhilfe. Sie ließen durch neuerliche Verordnung die deutschen Margarine- und Speiseölhersteller zwingen, statt wie bisher 5 % nunmehr 10% Rüböl ihren Produkten beizumischen. Damit waren der Ausfall der Rübölverwendungsmöglichkeiten und der Zuwachs von Rüböl durch vergrößerte Anbaufläche untergebracht. Ohne Befragung einer Sportpalastmenge war man zu der Entscheidung gekommen: Margarine statt Eisenbahn, und hatte zugleich auch das Kapitel 'Kanonen statt Butter' der deutschen Vergangenheit bewältigt.

Die Wirtschaftsminister der Länder allerdings sperrten sich gegen solche Bewältigung: Durch die hohe Beigabe minderwertigen Öles werde die Qualität der Margarine unter die Minimalansprüche gedrückt - zwar nicht des Gesetzes, wohl aber des menschlichen Gaumens.

Der Bundesrat wußte die Logik der Situation auf seiner Seite und verlautbarte: Es sei ganz natürlich, daß durch den verordneten Zusatz von 10% Rüböl die Margarine schlechter werden müsse. Zum Ausgleich dafür aber werde die Margarine auch ab sofort teurer, denn endlich sei man darauf gekommen, nicht länger um der Bauernstimmen willen den Bundeshaushalt durch die garantierten Höchstpreise für Rübsen zu belasten. Die gesetzlich garantierten Höchstpreise sollten gefalligst die freiwilligen Verbraucher von Margarine bezahlen, gemäß den anerkannten Bräuchen der freien Marktwirtschaft.

In der Tat, es ist wahr, wir leben in einem freiheitlichen Rechtsstaat: Eine Zensur des Kühlschrankes findet laut Grundgesetz nicht statt, und niemand kann gezwungen werden, Margarine zu essen.
Wenn dann aber mehr Butter verzehrt wird, braucht man mehr Milch von mehr rübsenfressenden Kühen - das ist die Automatisierung des Nährstandes. So weiß der Landmann, daß ihm ein jegliches zum Segen gereichen muß.

Er läßt es sich aber nicht anmerken.

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