Buch Aufspaltung und Zerstörung durch disziplinäre Wissenschaften

Werner Ernst (Hrsg.): Aufspaltung und Zerstörung durch disziplinäre Wissenschaften, Bild: Innsbruck: StudienVerlag, 2003..
Werner Ernst (Hrsg.): Aufspaltung und Zerstörung durch disziplinäre Wissenschaften, Bild: Innsbruck: StudienVerlag, 2003..

Erschienen
2002

Herausgeber
Werner W. Ernst

Verlag
Studienverlag

Erscheinungsort
Innsbruck ; Wien ; München ; Bozen

ISBN
3-7065-1823-6

Einband
kartoniert

Seite 23 im Original

A. Verantwortung (Bazon Brock)

In Zeiten des Disziplinarismus kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein einzelner Mensch für die Gesellschaft Verantwortung übernimmt. So auch nicht der Wissenschaftler. Ja, für Wissenschaftler gilt sogar, dass sie nicht einmal für ihr eigenes Tun Verantwortung übernehmen müssen. Wenn wir Verantwortung als die Pflicht verstehen, die Folgen der eigenen Handlungen zu tragen, so ist dies gewiss nicht die Regel für wissenschaftliches Arbeiten.

Bei den Wissenschaften geht es um Wahrheitsfestsetzungen und/oder Tatsachenerstellungen, welche in der Vorstellungswelt von Wissenschaftlern getrennt von ihrer gesellschaftlichen Umsetzung beziehungsweise Anwendung gedacht werden. Für Wissenschaftler ist es deshalb gar nicht notwendig, während ihrer Arbeit bereits die Handlungsfolgen abzuschätzen, weil eine solche Abschätzung (moralische Beurteilung) als nicht im eigenen Zuständigkeitsbereich liegend angesehen wird. Ob wissenschaftliche Erkenntnisse oder Erfindungen dann auch im großen Maßstab in der Gesellschaft eingesetzt werden, das wird unter den trennenden und disziplinären Bedingungen dieser Gesellschaft der Politik zugeschrieben.

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in die sich heute Wissenschaftler hineingestellt sehen, erwecken wie selbstverständlich den Eindruck, dass es die Gesellschaft ist, welche die Verantwortung von Tätigkeiten der Wissenschaftler trägt – und nicht umgekehrt. Die Fürsorge der Gesellschaft für die Wissenschaften besteht in der Gewährung von Forscherfreiheit und vor allem von Geldmitteln, mit denen die Forscher immer mehr Verfügungswissen und Erfindungen für eben die Gesellschaft produzieren können. Worin besteht dann die Logik des gesellschaftlichen Arguments? Antwort: Wenn die Gesellschaft den Wissenschaften Forschungsmöglichkeiten und Forschungsfreiheit zur Verfügung stellt, muss sie auch die Verantwortung für die dabei entstandenen Resultate übernehmen. Wohl gemerkt, diese Argumentation ergibt sich in der Vorstellungswelt von im Trennungsdenken befangenen Wissenschaftlern, die damit das bekannte Erzieherurteil wiederholen: Wenn Papa und Mama dem Kind Messer, Schere und Licht zur Beschäftigung überlassen, müssen sie – und nicht das Kind – für diese Entscheidung Verantwortung tragen.

Die sprichwörtliche Kindlichkeit (um nicht zu sagen: das Kindischsein) von Wissenschaftlern mit ihren Spielwiesen und Spielzeugen birgt weit größere Gefahren, welche mit dem Status einer Quasi-Unmündigkeit in kein Verhältnis mehr gebracht werden konnen. Wer Giftgase mischt, die Erfindung von Kernenergie und die Chlorchemie für den ingeniösen Ausdruck freien Forschergeistes hält, hat sich seit eh und je daraufhinausgeredet, dass nicht er für die Gesellschaft, sondern die Gesellschaft für ihn, die Verantwortung trage.

Was nun die Verantwortung der Gesellschaft für die Wissenschaften in den Augen der Gesellschaft selber anbetrifft, so ist ein merkwürdiger Unterschied zur aufgezeigten Position der Wissenschaftler festzustellen. Wirtschaft und Politik, Erziehung und Ausbildung. Rechtsprechung und öffentliche Meinung rekurrieren namlich nur insofern auf Wissenschaft, als die Entscheider in diesen Bereichen die Verantwortung für Fehlentscheidungen der Wissenschaft zuschreiben wollen. Die Verantwortung für positive Entscheidungen, das sind solche, welche den gesellschaftlichen Bereichen Erfolg gebracht haben, wird liebend gern selber übernommen.

So wird etwa der Unternehmer aufwissenschaftlich erarbeitete Marketingstudien nur verweisen, wenn seine Produkteinführung ein Reinfall war; ist sie hingegen gewinnträchtig gewesen, so wird er diesen Sachverhalt seinem eigenen unternehmerischen Geist verdankt wissen wollen. Ein anderes Beispiel: ist die antiautoritäre Erziehung trotz permanenter Reformen des Schulwesens ein Flop, dann werden sich die Schulpolitiker auf die wissenschaftlich unzulänglichen Pädagogik-Theorien zurückziehen, denen sie leider aufgesessen seien. Die ständig steigende Zahl von (womöglich inkompetenter werdenden) Akademikern gegenüber der Zahl solider Handwerker rechnen sich aber dieselben Politiker als Triumph ihres Regierungsprogramms an.

Wissenschaftler sehen also die Verantwortung für die Resultate ihres Tuns bei der Gesellschaft – und deren Repräsentanten in den unterschiedlichsten Bereichen schieben die Verantwortung für ihre Entscheidungen den Wissenschaftlern zu, auf deren Arbeitsresultaten die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungen gegründet worden seien. Die für den Negativitätsfall jeweils der Gegenseite in die Schuhe geschobene Verantwortung übernimmt schließlich niemand.

Diese allgemeine Verantwortungslosigkeit korrespondiert positiv mit den bürgerlich-liberalen Werten von der Freiheit der Bürger, freier Wissenschaften und anderem Freigeistertum, freier Unternehmerschaft und der Konsumentensouveränität. Wenn immer für jenen Fall, dessen Zustandekommen ja gerade verhindert werden soll, also Giftgasproduktion, Plutoniummeiler und Neutronenbomben, Verantwortung abgeschoben wird, ist von „Freiheit“ die Rede. Die Orientierung am Gebotenen (Moral), die ja noch vor allem Experimentieren, Konstruieren und Erfinden einsetzen müsste, wird als Einschränkung individueller Forscherfreiheit angesehen. Dieser (liberale) Begriff der Freiheit der Wissenschaften dient also ausschließlich der Entlastung der Wissenschaftler von ihrer Verantwortung.

Würde hingegen wissenschaftliche Wahrheitsfindung nicht – wie genwärtig – von ihrer Anwendung getrennt gedacht werden, könnte die Verantwortungsfrage zuvörderst gestellt werden – oder doch zumindest gleichzeitig, also im Zuge des Forschungsstrebens selbst. Die „Logik der Forschung“ stünde nicht wie bei K. R. Popper völlig losgelöst von ihrer gesellschaftlichen Umsetzung, sondern es ergäbe sich im Zusammenhang mit der Wissenschafts- und Forschungslogik auch eine Logik der Anwendung von Wissenschaft auf außerwissenschaftliche Problemstellungen.

Wie hätte nun eine solche Anwendungslogik auszusehen? Eine Orientierung nicht an abstrakter Freiheit von Handeln, sondern am Gebotenen, hätte sich jene Problemlösungen zu „verbieten“, deren Nachfolgeprobleme „größer“ oder noch risikoreicher sind als das Ausgangsproblem, das man wissenschaftlich zu lösen versprach. Wenn hier von „sich verbieten“ die Rede ist, dann deshalb, weil nicht von vornherein – wie in jeder politikwissenschaftlichen Analyse – ein Politikprimat unterstellt werden kann. Das Bedenken der freien Wissenschaft als Ideologie hat uns ja gerade zu der Einsicht gelangen lassen, dass mit dem Abschieben der Verantwortung auf die Gesellschaft die eigene Verantwortungslosigkeit als Wissenschaftler legitimiert werden soll. Die Einführung des Primats von Politik würde dann nur dem Ziel dienen, die Wissenschaftler von Seiten der Politik erst recht wieder von ihrer Eigenverantwortlichkeit zu entbinden, also genau das, was sich die „freien“ Wissenschaftler gerade wünschten. Damit fühlten sich die Wissenschaftler in ihrer Verantwortuugslosigkeit nur noch bestärkt.

Die Eigenverantwortlichkeit jedes Menschen und also auch der Wissenschaftler kann durch keine „oberste“ politische Entscheidungsgewalt aufgehoben werden. Nicht erst die Politik hat sich um die Anwendungslogik zu bemühen, sondern bereits der im Forschungsprozess stehende Wissenschaftler selbst. Umgekehrt kann aber auch die „Eigenverantwortlichkeit jedes Menschen“ nicht die politische Verantwortlichkeit ersetzen. Wozu es in keinem Fall kommen dürfte, ist ihre Abschiebung.

Auch in der berühmten Unterscheidung Max Webers von Verantwortungsethik und Gewissensethik äußert sich der bürgerliche Trennungsduktus, der Verantwortung hin- und herzuschieben vermag. Im ersten Fall bedeutet Verantwortung die Abwägung des in der Durchsetzung gegenüber Schlechterem relativ Besseren. Dieser Gesichtspunkt überwiegt im politischen Bereich. Im Falle der Gewissensethik bestimmt sich die Entscheidung ausschließlich über die Stimme des persönlichen Gewissens, von der in der Überzeugung nicht abgewichen werden darf. Etwaige Kompromisse bildeten sich erst wieder auf politischer Ebene. Solche Gewissensentscheidungen erfolgten eher im individuellen und privaten Lebensbereich des Menschen.

Es scheint offensichtlich, dass die Trennung der beiden Entscheidungslogiken nicht durchgehalten werden kann. Sogar bei individuellen Entscheidungen, die ausschließlich einen selbst betreffen und deshalb rein gewissensethisch erscheinen, werden bei genauerem Hinsehen Rücksichtnahmen gegenüber (innerem und äußerem) Widerstreben deutlich. Tatsächlich geht es bei dieser Trennung darum, wie bereits gesagt wurde, dass für den Fall des Misserfolgs die Verantwortung jeweils auf den anderen Bereich überwälzt werden kann.

Im übrigen müsste in einer Analyse der sich globalisierenden, kapitalistischen, formal-organisatorischen und technokratischen Gesellschaft das Problem ihrer parasitären Ausformung näher ausgeführt werden. Unter diesem Aspekt könnte man die Frage nach der Verantwortung der Verantworrungslosen für einen Witz halten. Denn wer hätte je Parasiten nach ihrer Verantwortung für ihren Wirt gefragt? Wer stellt die Frage? Etwa ein Armeeangehöriger, den Wissenschaftler versuchsweise – aber ohne sein Wissen – radioaktiver Strahlung aussetzten, um die wissenschaftlich interessante Frage zu erörtern, wie lange man einen Menschen exportieren könne, bevor er Symptome zeigt. Die Klärung dieser Frage verlangt bereits Anwendungspraktiken, deren Zulässigkeit mit der Exponierung angeblich erst geprüft werden. Solcher Selbstwiderspruch bei der Rechtfertigung freier Forschung ergibt sich vor allem in den Sozialwissenschaften, den Wirtschaftswissenschaften, der Humanmedizin und in der Politik. In diesen Bereichen füllt das wissenschaftliche Experiment mit den alltäglichen Realverläufen des Lebens zusammen. Die Resultate des Experiments sind genauso irreversibel wie die des Nichtexperiments.

Wenn aber Unzulässiges mit bereits unzulässigen Anwendungspraktiken geprüft wird, dann ist die Frage nach der Verantwortlichkeit womöglich witzig, gewiss aber sinnlos. Keine Verantwortung übernehmen zu wollen, hält allerdings nicht davon ab, Handlungsanleitungen für Politik, Wirtschaft usw. anzubieten, respektive zu verkaufen: Anleitung zum richtigen, gesunden, glücklichen Leben; Anleitung zur Verwirklichung des Fort- schritts oder gar zur Errichtung von irdischen Paradiesen. Wann immer dann ein wissenschaftlich stichhaltiges Konzept im hier besprochenen Sinn gesellschaftlich umzusetzen versucht wurde, war das Resultat eine totalitäre Zwangsgesellschaft oder ein kindischer Selbstbetrug. Dass bisher alle etwas umfassenderen Realisierungen wissenschaftlicher Entwürfe seit Platons syrakusanischen Abenteuern bis in unsere Tage das Gegenteil dessen bewirkten, was sie als der Weisheit besten Schluss versprachen, liegt an erkenntnisspezifischen Unberücksichtigtheiten, für die die Wissenschaftler – wie angegeben – nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Nehmen wir als Beispiel die Rassenlehre: Fünf Generationen von Empirikern der Zoologie, Ethnologie und Anthropologie haben zwischen I800 und 1930 weltweites wissenschaftliches Material zusammengetragen, geordnet und zu einer Rassentheorie verarbeitet der Öffentlichkeit vorgestellt. Damit korrespondierte schließlich auch die gesellschaftliche Sichtweise, dass man sich Wahrheiten, gar wissenschaftlich bewiesenen, unterwerfen müsse, wolle man sich nicht als Banause oder Ideologe erweisen. Also machten zum Beispiel die Nationalsozialisten mit der überall an Europas Universitäten gelehrten Rassenkunde ernst, indem sie Gesellschaft diesem wissenschaftlichen Wahrheitsanspruch (den sie für ein Naturgesetz hielten) unterwarfen. Diesem gesellschaftlichen Treiben der In-Geltung-Setzung wissenschaftlicher Wahrheit haben viele Akademiker schon vor 1933 begeistert zugestimmt. Sie stimmten dabei ja sich selbst als Trägern und Hütern dieser wissenschaftlichen Wahrheit zu. Ähnlich verhielt es sich mit dem die Realität abbildenden und auf sie gleichzeitig einwirkenden und deshalb wissenschaftlichen Marxismus-Leninismus und der Verwirklichung seines Wahrheitsanspruchs durch Stalin und Pol Pot, durch Mao und Ulbricht, um nur ein paar Beispiele aus dem letzten Jahrhundert zu nennen.

Wissenschaftliche Aussagen oder Aussagensysteme erheben einen strengen Wahrheitsanspruch, der gerade in der Abgrenzung gegenüber falschen Aussagen, wie solchen bloßen Meinens, dogmatischer Behauptungen oder des Festhaltens punktueller Evidenzen, besteht. Wissenschaftliche Aussagen gründen also auf dem Unterscheiden von wahr und falsch. Eine weitere wichtige Bestimmung für Wissenschaftlichkeit bildet die Forderung nach Überprülbarkeit dieses Unterscheidens durch die gesamte Fachkollegenschaft, respektive durch ihre Autorisierung (scientific community). Die wissenschaftliche Fachwelt versteht sich als einzige Institution, welche diese Überprüfbarkeit auch tatsächlich gewährleistet. Schließlich stellen ebenso andere Gemeinschaften, Standesgruppierungen, Interessensvereinigungen, Parteien und Verbände den Anspruch auf Überprüfbarkeit der Ansichten ihrer Mitglieder, allerdings mit dem Unterschied, dass diese Ansichten keine wissenschaftlichen zu sein brauchen. Es gibt auch Übereinkunft bei unbegründeten Werthaltungen, Vorurteilen oder Ideologien.

Wenn wir der Meinung sein sollten, dass die Wissenschaften sich gegenüber den anderen Institutionen durch die einzig beste Form gemeinschaftlicher Überprüfbarkeit in Fragen des Unterscheidens auszeichnen, so hatten wir dabei den Status „Überprüfbarkeit“ selbst nicht hinterfragt. Die positive Aufladung dieses Begriffs und seiner Zwillingsschwestern „Kommunizierbarkeit“ und „Diskursivität“ könnte sich als unberechtigt herausstellen, wenn im Zusammenhang mit dem Problem der Verantwortung diese Begriffe gerade zur Überwälzung von Verantwortung beitrügen. Wenn aber der Einzelwissenschaftler seine ganze Zunft für sein Wirken verantwortlich macht, so hinderte das die Zunft nicht, die ganze Gesellschaft dafür verantwortlich zu machen.

Wenn wir im Unterschied zum Wissenschaftler die Verantwortlichkeit des Künstlers bedenken, gelangen wir zu einem gänzlich anderen Urteil. Gleich wie der Gegenstandsbereich des Künstlers lautet – ob er mit mathematischen Formeln operiert, malt oder Geldgeschäfte tätigt –, werden wir ihn als Künstler ansprechen, wenn er seine Aussagenansprüche mit Verweis auf sein eigenes Tun begründet. Der Künstler wird nicht die Bedeutsamlteit seiner Arbeit daran messen, wie weitgehend alle anderen Fachkollegen genauso malen, mit Wirtschaftsdaten jonglieren oder mathematische Theoreme aufstellen. Er wird seine Leistung als Künstler darin sehen, unabhängig vom anderen, unterscheidbar vom anderen Position zu beziehen.

Angesichts dieser Übernahme von Eigenverantwortlichkeit ist zu fragen: Welche Bedeutung hat bei uns gegenwärtig die künstlerische Legitimation von Aussagen,Ansprüchen; was und wem nützt künstlerische Beispielhaftigkeit, die darin besteht, gerade nicht auf andere, gar viele andere Menschen übertragen werden zu können? Dass wir gerne wissenschaftlich argumentieren, um in Übereinstimmung mit cler Mehrheit unserer Fach-, Zunft- und Parteigenossen zu urteilen, ist verständlich. Fs entlastet, wie gesagt, von der Verpflichtung zur eigenen Verantwortung. Das künstlerische Vorgehen hingegen bildet dazu gerade das Gegenteil: Verantwortung für sein Tun ist vom Künstler auf niemanden abzuwälzen, es sei denn um den Preis, ein künstlerisch unbedeutender Epigone zu sein.

Künstlerische Positionen machen also heute das Prinzip der Eigenverantwortung am deutlichsten sichtbar. Wie wenig Adolf Hitler tatsächlich Künstler war – als den er sich sah –, belegen nicht nur seine 08/15-Aquarelle, sondern ebenso seine pathetische Deklamation, die Verantwortung für alles übernehmen zu wollen. Hitler nahm damit seiner Klientel die Verantwortung für ihr eigenes Tun ab. Solche selbsternannten Führungsfiguren können nur in ein totalitäres System ausarten, das vor allem Künstler der Verfolgung preisgibt. Umgekehrt muss klar sein, dass ein Künstler, beziehungsweise ein künstlerisch sich legitimierender Kenner des erfolgreichen, richtigen, notwendigen Weges, Vorbild und Leiter anderer Menschen sein kann, soweit der Leitungsanspruch mit Verweis auf konkurrierende alternative Programme begründet wird.