Etwa zeitgleich mit Wilson entfaltete der Nationalökonom Schumpeter die Eichung am verbotenen Ernstfall für wirtschaftliches Handeln: in seinem Theorem von der schöpferischen Zerstörung machte er geltend, daß der Ernstfall des klassischen Manchester-Kapitalismus als Inbegriff schärfster Vernichtungskonkurrenz die eigenen sozialen und ökonomischen Systeme gefährdet. Der Konkurrenzkampf dürfe nicht zur völligen Eliminierung des Konkurrenten führen; der Konkurrenzkampf sei nur soweit sinnvoll, wie sich die Zerstörung gegebener Angebotslagen und Marktverhältnisse in der Hervorbringung von etwas Neuem als schöpferisch erweise.
Durchaus "ernsthaft" läßt sich behaupten, daß erst bei der Gründung der Bundesliga Konsequenzen aus Schumpeters Erörterungen gezogen wurden: nach althergebrachtem Ernstfallkapitalismus hätten nämlich ein bis zwei finanzstarke Clubs, die Sport in rein ökonomischem Interesse betreiben, die besten Spieler für ihre Mannschaften zusammengekauft. Das zahlende Publikum hätte aber bald sein Interesse daran verloren, in der ersten Liga nur noch immer erneut dieselben Mannschaften gegeneinander spielen zu sehen, die einzig aufgrund ihrer Finanzkraft als eben die Besten formiert wurden. Um diesen Effekt zu vermeiden, führte man genialerweise die sogenannte "Ablösesumme" ein: wer also einen sehr guten Spieler "einkauft", muss dem dezimierten Club die Chance geben, seinerseits für entsprechende Alternativen sorgen zu können.
Diese Eichung an der verbotenen Vernichtungskonkurrenz wurde leider jüngst von Richtern als ethisch nicht vertretbarer Menschenhandel beurteilt. Es bleibt abzuwarten, wie die Eichung des wirtschaftlichen Handelns von Fußballclubs am verbotenen Ernstfall des Menschenhandels gegen den verbotenen Ernstfall der Vernichtungskonkurrenz zu gewichten sein wird.
Der für den Alltagsmenschen sicht- und hörbarste Hinweis auf die Eichung am Verbotenen hat seit 1990 Gesetzesrang: angeregt durch die FDP-Abgeordnete Dr. Uta Wuerfel wurde der Satz "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" im Arzneimittelgesetz verankert. Die Formulierung wurde durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 11. April 1990 (BGBl. I Seite 717) eingeführt. Durch Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b dieses Gesetzes wurde die Formulierung in das HWG eingefügt. Das gilt nicht nur für Patienten, sondern entscheidender noch für die behandelnden Ärzte. Sie müssen ihre Therapien am verbotenen Ernstfall eichen, sich also stets fragen: was bedeutet die Behebung einer Organerkrankung, wenn gerade durch die Wirksamkeit der Therapie andere Organe, die bisher nicht geschädigt sind, in Mitleidenschaft gezogen werden? Denn wirksame Therapien zeitigen immer auch Wirkungen, sogenannte Neben wirkungen, die, wenn sie sich aufschaukeln, zu Haupt wirkungen werden können. Wirksame Therapie macht krank.
Allgemein gilt: Je effektiver eine Intervention, sei es nun im Bereich der Medizin, der Politik, des Militärs oder der Wirtschaft, ist, desto größer werden die nicht gewollten, weil schwer kalkulierbaren Folgen.