Buch Ästhetik als Vermittlung

Arbeitsbiographie eines Generalisten

Ästhetik als Vermittlung, Bild: Umschlag.
Ästhetik als Vermittlung, Bild: Umschlag.

Was können heute Künstler, Philosophen, Literaten und Wissenschaftler für ihre Mitmenschen leisten? Unbestritten können sie einzelne, für das Alltagsleben bedeutsame Erfindungen, Gedanken und Werke schaffen. Aber die Vielzahl dieser einzelnen bedeutsamen Werke stellt heute gerade ein entscheidendes Problem dar: Wie soll man mit der Vielzahl fertig werden?

Das Publikum verlangt zu Recht, daß man ihm nicht nur Einzelresultate vorsetzt, sondern beispielhaft vorführt, wie denn ein Einzelner noch den Anforderungen von Berufs- und Privatleben in so unterschiedlichen Problemstellungen wie Mode und Erziehung, Umweltgestaltung und Werbung, Tod und Geschichtsbewußtsein, Kunstgenuß und politischer Forderung gerecht werden kann, ohne als Subjekt, als Persönlichkeit hinter den Einzelproblemen zu verschwinden.

Bazon Brock gehört zu denjenigen, die nachhaltig versuchen, diesen Anspruch des Subjekts, den Anspruch der Persönlichkeit vor den angeblich so übermächtigen Institutionen, gesellschaftlichen Strukturen, historischen Entwicklungstendenzen in seinem Werk und seinem öffentlichen Wirken aufrechtzuerhalten. Dieser Anspruch auf Beispielhaftigkeit eines Einzelnen in Werk und Wirken ist nicht zu verwechseln mit narzißtischer Selbstbespiegelung. Denn:

  1. Auch objektives Wissen kann nur durch einzelne Subjekte vermittelt werden.
  2. Die integrative Kraft des exemplarischen Subjekts zeigt sich in der Fähigkeit, Lebensformen anzubieten, d.h. denkend und gestaltend den Anspruch des Subjekts auf einen Lebenszusammenhang durchzusetzen.

Die Bedeutung der Ästhetik für das Alltagsleben nimmt rapide zu. Wo früher Ästhetik eine Spezialdisziplin für Fachleute war, berufen sich heute selbst Kommunalpolitiker, Bürgerinitiativen, Kindergärtner und Zukunftsplaner auf Konzepte der Ästhetik. Deshalb sieht Bazon Brock das Hauptproblem der Ästhetik heute nicht mehr in der Entwicklung von ästhetischen Theorien, sondern in der fallweisen und problembezogenen Vermittlung ästhetischer Strategien. Diese Ästhetik des Alltagslebens will nicht mehr ‚Lehre von der Schönheit‘ sein, sondern will dazu anleiten, die Alltagswelt wahrnehmend zu erschließen. Eine solche Ästhetik zeigt, wie man an den Objekten der Alltagswelt und den über sie hergestellten menschlichen Beziehungen selber erschließen kann, was sonst nur in klugen Theorien der Wissenschaftler angeboten wird. Solche Ästhetik zielt bewußt auf Alternativen der alltäglichen Lebensgestaltung und Lebensführung, indem sie für Alltagsprobleme wie Fassadengestaltung, Wohnen, Festefeiern, Museumsbesuch, Reisen, Modeverhalten, Essen, Medienkonsum und Bildungserwerb vielfältige Denk- und Handlungsanleitungen gibt. Damit wird auch die fatale Unterscheidung zwischen Hochkultur und Trivialkultur, zwischen Schöpfung und Arbeit überwunden.

Erschienen
1976

Autor
Brock, Bazon

Herausgeber
Fohrbeck, Karla

Verlag
DuMont

Erscheinungsort
Köln, Deutschland

ISBN
3-7701-0671-7

Umfang
XXXI, 1096 S. : Ill. ; 25 cm

Einband
Lw. (Pr. nicht mitget.)

Seite 851 im Original

Band IV.Teil 5.18 Asterix bei den Deutschen

– Berufsverbote – oder wie ernst darf man den Ehrendeutschen MITTERAND nehmen?

Essay für PARDON 7/1976

Von jenseits des Rheins und der Alpen ergeht nach Germanien die friedliche Aufforderung, man möge sich doch endlich jenem Bilde des häßlichen Deutschen anpassen, das man aus der Ferne entwickelt hat. Es scheint sich da um die Umarbeitung einer populären Art von Geschichtsschreibung zu handeln, also Asterix bei den Deutschen oder Mitterrand in der Bundesrepublik.

Aber ein kräftiger Schluck gepanschten Rotweins ersetzt noch keinen Druidentrank.
Die Vision des Teutonicus stincus bringt sicherlich die Wohlgerüche der Selbstbeweihräucherung besser zur Geltung, aber Weihrauch in zu großer Konzentration verdirbt die Nase.

Gern hätte man etwas von Herrn Mitterrand oder Herrn GROSSER vernommen, als unsere Studentin Ulrike SCHATZ voriges Jahr in Paris von der Straße weg verhaftet wurde, um von der die Bürgerrechte so hoch schätzenden französischen Polizei eine Woche lang eingelocht zu werden - ohne die Möglichkeit, zu schlafen oder sich zu waschen, und selbstverständlich ohne die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt oder die deutsche Botschaft zu benachrichtigen. Die anschließende brutale Abschiebung aus Frankreich - mit dem Verbot, sich jemals wieder in Frankreich sehen zu lassen - wurde damit gerechtfertigt, daß gegen Ulrike SCHATZ keinerlei Vorwürfe begründet werden konnten.

Auf diese Art der Wahrung der Bürgerrechte, die Mitterrand als Fortschritt auch in die BRD einführen will, können wir getrost verzichten, weil wir es in jedem Falle vorziehen würden, in deutschen Gefängnissen einzusitzen als in französischen oder italienischen. Zudem hält die Praxis der Rechtsprechung in der BRD - ganz gegen den erweckten Eindruck - der öffentlichen Kritik stand, obwohl die dritte, die richterliche Gewalt sich im Vergleich mit den Machtapparaten der Legislative und Exekutive und vor allem im Vergleich zum Machtapparat der vierten Gewalt, der Öffentlichkeit, geradezu kläglich auszunehmen scheint.

Ganz im Ernst: Übergriffe 'gewisser' Polizeibeamter sind als Angriff auf Bürgerrechte in der BRD sehr viel seltener als Übergriffe der 'gewissen' Presse, die sich pathetisch als Bürgerrechtswahrer sieht. Die Radikalenhysterie wird ja nicht von den Polizeibeamten und Gerichten, sondern von dieser gewissen Presse ausgelöst. So hat beispielsweise der STERN sich an der Kampagne gegen Ulrike SCHATZ beteiligt, obwohl bereits Gerichtsurteile vorlagen, die die Anwürfe gegen sie, eine Terroristin zu sein, als unbegründet zurückwiesen. Die Bigotterie des STERN ging so weit, daß die Redaktion später andere Presseorgane des Übergriffs auf die Bürgerrechte der Ulrike SCHATZ bezichtigte, ohne jedoch den Lesern mitzuteilen, daß der STERN sich selber solcher Übergriffe schuldig gemacht hatte.

Ein schöner Gleichschritt, in dem da die Mitterrands und die Redakteure sich auf den häßlichen Deutschen zubewegen. Jeder Feind muß häßlich sein, damit man ihn erledigen darf. Mit dieser Leistung einer Feindmarkierung verdiente Herr Mitterrand, als Ehrendeutscher ernst genommen zu werden; als solcher wäre er auch berechtigt, sich zur Gefährdung der Bürgerrechte in der BRD zu äußern, ohne seine Kritik durch Vergleich mit dem eigenen Land oder gar mit dem Demokratieverständnis seiner eigenen Partei glaubwürdig machen zu müssen. Bei einem solchen Vergleich sähe Mitterrand schließlich kläglich aus: Hat er doch soeben alle Mitglieder seiner Partei mit dem Ausschluß bedroht, die im Falle der Koalitionspflicht mit der KPF eine andere Auffassung vertreten als die Parteileitung. Eine überraschend radikale Auffassung also von der Wahrung der Bürgerrechte. Dagegen sind wir natürlich schlappe Demokraten, allerdings mit interessanter Vergangenheit: Unseren diesbezüglichen Radikalismus haben wir bereits 1933 ff. absolviert.

Darf man das sagen? Habe ich mich sträflich geirrt? Meinte nicht Mitterrand, mit seinem Verdikt über die Bundesrepublik sein Erstaunen darüber ausdrucken zu müssen, daß in der BRD die Zugehörigkeit zu einer zugelassenen Partei einigen Bürgern bei ihrem Wunsch nach Verbeamtung im Wege steht? In diesem Fall teilen wir sein Erstaunen und seinen Protest. Kein Vertrauen, leider, darf man aber haben in die Fähigkeiten sowohl der Verfechter des radikalen wie des antiradikalen Feindbildes, das Berufsverbot endlich in sinnvoller Weise zu diskutieren:

Für mich heißt Berufsverbot, wörtlich genommen, das Verbot, seinen Beruf auszuüben. Und das ist schließlich nichts Neues und hat kaum etwas mit dem Radikalenerlaß zu tun. Alltäglich, seit eh und je, werden solche Verbote ausgesprochen, weil jemandem das Alter, das Geschlecht, die Nase, die Eigenbrötelei, schön: auch die politische Richtung eines Bewerbers nicht passen. Es ist bisher durch kein Gesetz zu verhindern gewesen, solche Diskriminierungen in Qualifikationsmerkmale umzuformulieren. Denn jede empirische Untersuchung über Selektionsvorgänge, also auch über die Auswahl von Bewerbern, zeigt, daß die Vorgabe von Qualifikationen zumeist Vorwand für nicht hoffähige Diskriminierungen ist.

Da scheinen nun heute gewisse universitäre Gruppen regelrechte Aufklärerarbeit zu leisten, wenn sie rundheraus erklären, sie wollten einen Bewerber seiner Parteizugehörigkeit wegen berufen und nicht wegen fachlicher Qualifikationen, die zumeist doch nicht vorhanden seien. Und fast scheint der Staat sich als Aufklärer verstehen zu wollen, wenn für die Laufbahn seiner Beamten und Angestellten nicht die Leistungen entscheidend sind (Leistung wird diskriminiert), sondern die Nichtzugehörigkeit zu bestimmten Parteien.

Nicht leisten und nicht zugehören scheinen die einzigen Wege zur Vermeidung eines Berufsverbotes zu sein. So gesehen, sind unsere Arbeitslosen Leister und Zugehörer. Endlich ein Weg, aktive Arbeitslosigkeit positiv zu bewerten.

1. lebensrad des bazon brock, beweger, Bild: Papierobjekt zum Erscheinen von Bazon Brock, D.A.S.E.R.S.C.H.R.E.C.K.E.N.A.M.S., 1960, 14,8 × 14,3 cm..
1. lebensrad des bazon brock, beweger, Bild: Papierobjekt zum Erscheinen von Bazon Brock, D.A.S.E.R.S.C.H.R.E.C.K.E.N.A.M.S., 1960, 14,8 × 14,3 cm..
1. lebensrad des bazon brock, beweger, Bild: Papierobjekt zum Erscheinen von Bazon Brock, D.A.S.E.R.S.C.H.R.E.C.K.E.N.A.M.S., 1960, 14,8 × 14,3 cm..
1. lebensrad des bazon brock, beweger, Bild: Papierobjekt zum Erscheinen von Bazon Brock, D.A.S.E.R.S.C.H.R.E.C.K.E.N.A.M.S., 1960, 14,8 × 14,3 cm..

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