Zeitung Frankfurter Rundschau

Kolumne „Bruderküsse“

Frankfurter Rundschau, Bild: Bruderküsse.
Frankfurter Rundschau; Bild: Bruderküsse

Erschienen
19.11.1994

Erscheinungsort
Frankfurt am Main, Deutschland

Ausgabe
19.11.1994

Tatenschutz

Text


"Männer und Frauen haben in den Jahren 1942-45 an einigen Orten in Osteuropa systematisch Männer, Frauen und Kinder getötet." Dies ist ein Satz aus der zukünftigen Geschichtsschreibung über den Zweiten Weltkrieg. Na endlich.

In Konsequenz des rechtsgutachterlichen Bescheids von Prof. Simon, ehemaliger Bundesverfassungsrichter, darf in keiner journalistischen und erst recht nicht in offiziösen polizeilichen oder gerichtlichen Tatbestandsschilderungen gesagt werden, Deutsche hätten in Auschwitz Juden umgebracht. Natürlich hat Herr Simon das nicht gesagt. Gefordert hat er nur, daß z.B. bei Presseberichten über die in irgend einer Hinsicht Interesse erweckenden Taten oder Verhaltensweisen von Menschen die nationale, ethnische oder rassische Zugehörigkeit der Beteiligten nicht erwähnt werden darf. Übrigens hätten sich schon viele Bundesländer auf diese Einschränkung von Informationen geeinigt; nun gelte es, daraus eine allgemein verbindliche Praxis werden zu lassen, so Simon bei der Bonner Veranstaltung einer Minorität gegen die Diskriminierung.

Zwar ließ Herr Simon noch ein Hintertürchen offen: Die nationale, ethnische, rassische oder religiöse Zugehörigkeit von Ereignisbeteiligten dürfe erwähnt werden, wenn dies für das Verständnis des Ereignisses notwendig sei.
Frage: Wann ist das nicht der Fall? Gibt es z.B. irgend eine gerichtliche Klärung von Schuldfragen, in der nicht die soziale Lage, kulturelle Prägung, religiös-ethische Orientierung, politische Überzeugung erörtert und in Rechnung gestellt wird, gerade um Angeklagte und ihre Taten verstehen und einschätzen zu können? Wenn wir gelernt haben, jedes Individuum als soziales zu begreifen, müssen wir es in jenen Zusammenhängen sehen, die Simon zufolge aus der Erörterung von Ereignissen herausgehalten werden sollen, weil sie diskriminierend seien.

Wieso eigentlich, denn die Angehörigen von Minoritäten fordern ihren Status doch gerade mit Hinweis auf ihre kulturelle Besonderheit ein. Majoritäten übrigens auch. Will Herr Simon also die gängige Strategie zur allgemeinen Praxis erheben, derzufolge beispielsweise Deutsche gern Deutsche sind, wenn es ums Deutschsein von Goethe und Schiller geht, nicht aber ums Deutschsein von Himmler und Goebbels? Darf man, ja muß man den kurdischen Kampf um völkische Autonomie täglich in der Presse mit Nachdruck vertreten, aber nicht schreiben, daß Herr X als kurdischer Nationalist Straftaten begeht, obwohl Herr X jederzeit bekundet, daß seine gesamte hiesige Existenz durch die Tatsache bestimmt wird, kurdischer Nationalität zu sein. Umgekehrt verwahrten und verwahren sich die Mehrzahl der Deutschen kollektiv dagegen, für den Holocaust haftbar gemacht zu werden, da ihnen keine individuelle Beteiligung am Völkermord zugeschrieben werden kann - also für das Verstehen von Auschwitz die generelle Feststellung falsch sei, Deutsche schlechthin hätten dort gemordet. Wenn es aber nur einige gewesen seien, sei die Erwähnung von Deutschen als Auschwitz-Täter diskriminierend.

Simons Hintertürchen führt in die Beliebigkeit, jene Presseberichte als juristisch korrekt und nicht diskriminierend zu bewerten, die dem eigenen Set an Vorurteilen entsprechen, und alle anderen Darstellungen von Ereignissen als rechtlich unhaltbar zurückzuweisen. Wie der Tagesjournalismus zeigt, kann man mit dieser Auffassung sich sogar prinzipiell geltendem Recht entziehen, wenn es den eigenen Interessen entgegensteht. Denn schließlich ist jedes geltende Recht nur in kulturellen und weltanschaulichen Kontexten verstehbar und akzeptierbar. Right oder wrong - meine Kultur ist mein Recht und mein Zeuge ein Verfassungsrichter, also männlich, weiß, deutsch, protestantisch und pensionsberechtigt mit mindestens DM 12.000,- monatlich, Parteimitglied, Humanist oder so ähnlich. Denn ohne das zu wissen, kann man sich die Äußerungen Simons schwerlich erklären.

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  • Kritik an der GesellschaftGesellschaftliche Auseinandersetzung
  • Er lehnte das Angebot abEr wies den Vorschlag zurück

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